14.06.2012 - 16:05 [ Internet-Law ]

Landgericht Berlin: Filmen verboten

Die Auslegung des Landgerichts Berlin – wie auch die des BGH – wird der der Bedeutung und Tragweite des Grundrechts aus Art. 5 GG nicht ansatzweise gerecht. Die Entscheidung des Landgerichts führt zu Ende gedacht letztlich dazu, dass weder Rundfunk noch Presse im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs überhaupt noch Film- oder Fotoaufnahmen anfertigen dürfen, weil das Eigentums- und Hausrecht der Verkehrsbetriebe dem generell im Wege stehen würde.

Diese Rechtsprechung schreit förmlich nach einer Korrektur durch das Bundesverfassungsgericht.