07.08.2015 - 09:57 [ Netzpolitik.org ]

#Landesverrat: Wir müssen davon ausgehen, umfassend vom Bundeskriminalamt überwacht zu werden

Die Behörden haben bei Ermittlungen wegen Landesverrat das komplette Arsenal von Überwachungsmaßnahmen zur Verfügung, dass für Terroristen und Schwerstkriminelle gedacht war. Und wovor wir immer gewarnt haben, dass diese Maßnahmen auch missbraucht werden können. Auf einmal sind wir damit konfrontiert, dass wir selbst in unserer Arbeit und in unseren Privatleben Opfer davon geworden sind. Und das ist kein schönes Gefühl, wenn man auf einmal mitdenken muss, ob wir in der Redaktion – oder auch beim Flirten am Telefon – noch frei reden können oder wir jetzt abgehört werden.

Zu den möglichen (bei Landesverrat legalen) Überwachungsmaßnahmen gehören:

Telefon, Handys, Internet-Zugang (§100a StPO)
akustische Wohnraumüberwachung a.k.a. „Großer Lauschangriff“ (§100c StPO)
Lauschangriff draußen (§100f StPO)
Abfrage aller Verbindungsdaten + Standort-Daten (§100g StPO)
Längerfristige Observation (§163f StPO)

Funfact am Rande: Das BKA ist der Auffassung, auch „verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme“ durchführen zu können – also Staatstrojaner bzw. den Neusprech „Quellen-TKÜ“. Dabei beziehen sie sich auf § 20k BKA-Gesetz, den zwei Mitglieder unserer Redaktion erst vor wenigen Wochen vorm Bundesverfassungsgericht als Sachverständige kritisierten.