11.08.2015 - 09:56 [ Süddeutsche ]

Landesverrat-Affäre: Krieg der Gutachter

einen Generalbundesanwalt kann man nicht so einfach entlassen. Der Justizminister muss erst eine Stellungnahme der Kanzlerin einholen, so schreibt es die Geschäftsordnung der Regierung vor, Angela Merkel erholt sich aber gerade in den Bergen Südtirols. Dann muss der Bundespräsident den Rauswurf billigen. Damit ist es aber immer noch nicht getan. Das Justizministerium muss eine Entlassungsurkunde ausstellen. Diese muss vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden, der ist aber gerade im Urlaub an der Ostsee.