Im Kern geht es um Artikel 23 des EU-Verordnungsentwurfs. Darin heißt es, dass Provider zahlungswilligen Endverbrauchern „Spezialdienste“ mit besserer Qualität anbieten dürfen.
Im Kern geht es um Artikel 23 des EU-Verordnungsentwurfs. Darin heißt es, dass Provider zahlungswilligen Endverbrauchern „Spezialdienste“ mit besserer Qualität anbieten dürfen.