Diejenigen, „die wegen schwerer internationaler humanitärer Menschenrechtsverletzungen im Bosnien-Konflikt“, wie etwa des „Völkermords von Srebrenica“, beschuldigt würden, müssten juristisch verfolgt werden, hieß es in dem Text.
Diejenigen, „die wegen schwerer internationaler humanitärer Menschenrechtsverletzungen im Bosnien-Konflikt“, wie etwa des „Völkermords von Srebrenica“, beschuldigt würden, müssten juristisch verfolgt werden, hieß es in dem Text.