Bei dem Kläger ist es aber so, dass dieser sich Cannabis aus der Apotheke, den sogenannten Medizinalhanf, finanziell nicht leisten kann. Seine Krankenkasse will die Kosten nicht übernehmen. Außerdem gibt es keine zugelassenen Arzneimittel, die genau so gut wirken. Die Entscheidung gibt also (noch) nicht unumschränkt grünes Licht für den Eigenanbau durch Menschen, die Cannabis aus medizinischen Gründen benötigen (Aktenzeichen 3 C 10.14).