Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) hatte früh davor gewarnt, Gas entwickelnde und brennbare Materialien in ein Endlager zu packen. Türöffner für ein solches Mischlager ist das Standortauswahlgesetz (StandAG), in dem geregelt wird, dass “insbesondere” hoch radioaktive Abfälle in diese Deponie sollten. Das Wörtchen “insbesondere” bezog sich im StandAG auf die graphithaltigen Abfälle, die nach der Abfallspezifikation nicht in den stark umstrittenen Schacht Konrad bei Salzgitter verbracht werden dürften, erläutert die BI.