Der Umgang mit Beleidigung, übler Nachrede und die veröffentlichten Bildern in Blogs und Tweets soll laut Verordnung „vollharmonisiert“ werden. Damit stünden die nationalen Zivil- und Strafgesetze zur Disposition. Die private Meinungsäußerung im Internet solle einer behördlichen Aufsicht unterstellt werden. Soweit der Entwurf den nationalen Gesetzgebern überhaupt noch Einflussmöglichkeiten läßt, stünden, so Masing, deren Ergebnisse „unter dem Vorbehalt entgegenstehender Europäischer Rechtsakte, die weiterhin von der Kommission selbst erlassen werden können – und zweifellos folgen werden.“