(9. September) Die Rechte der Spartengewerkschaften zu beschneiden ist juristisch nur schwer durchsetzbar.
Und das ist trotz aller Widrigkeiten gut so: Ein gesetzlich garantiertes Grundrecht wie das Streikrecht einzuschränken, dafür bedarf es mehr als nur ein paar Unannehmlichkeiten.
Dennoch sollte der Bogen auch nicht überspannt werden.