18.10.2014 - 12:46 [ Ärzte Zeitung ]

Kommentar zur Tarifeinheit: Finger weg vom Grundgesetz

(9. September) Die Rechte der Spartengewerkschaften zu beschneiden ist juristisch nur schwer durchsetzbar.

Und das ist trotz aller Widrigkeiten gut so: Ein gesetzlich garantiertes Grundrecht wie das Streikrecht einzuschränken, dafür bedarf es mehr als nur ein paar Unannehmlichkeiten.

Dennoch sollte der Bogen auch nicht überspannt werden.