(23.Juli) „Von dem Demonstranten ging zu keinem Zeitpunkt irgendeine Gewalt aus“, sagte die Richterin. Das Vorgehen des Beamten, der als Mitglied einer Spezialeinheit eigens für Einsätze dieser Art geschult worden sei, sei daher „absolut unverhältnismäßig“. Die Strafanzeige war aus Reihen der Polizei gestellt worden.