„Die neue Bundesregierung darf nicht die Bürger- und Freiheitsrechte schwächen“, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident, in Berlin. „Die Datenspeicherung auf Vorrat ist weder praktikabel noch verhältnismäßig und deshalb nicht mit den Freiheitsrechten aus Grundgesetz und EU-Grundrechtecharta vereinbar.“