21.05.2015 - 07:14 [ DBB Beamtenbund und Tarifunion ]

Koalitionsfreiheit

Koalitionsfreiheit bezeichnet das Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zusammenzuschließen. Sie deckt auch das Recht der Arbeitnehmer zum Streik. In Deutschland gehört die Koalitionsfreiheit zu den verfassungsmäßig garantierten Grundrechten als Sonderfall des allgemeinen Grundrechts der Vereinigungsfreiheit, verbrieft in Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes. Art. 9 Abs. 3 GG schützt neben der individuellen auch die kollektive Koalitionsfreiheit.