Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann und in welcher Weise haben Bundesregierung, Bundeskanzlerin, Bundeskanzleramt, die jeweiligen
Bundesministerien sowie die ihnen nachgeordneten Behörden und Institutionen (z. B. Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI), Cyber-Abwehrzentrum) jeweils
a) von den eingangs genannten Vorgängen erfahren?
b) hieran mitgewirkt ?
c) insbesondere mitgewirkt an der Praxis von Sammlung, Verarbeitung, Analyse, Speicherung und Übermittlung von Inhalts-
und Verbindungsdaten durch deutsche und ausländische Nachrichtendienste?
d) bereits frühere substantielle Hinweise auf NSA-Überwachung
deutscher Telekommunikation zur Kenntnis genommen, etwa in der Aktuellen Stunde des Bundestags am 24.2.1989 (129. Sitzung, Sten. Prot. 9517 ff) nach vorangegangener Spiegel-Titelgeschichte dazu?
2. a) Haben die deutschen Botschaften in Washington und London sowie die dort tätigen BND-Beamten in den zurückliegenden acht Jahren jeweils das Auswärtige Amt und – über hiesige BND-Leitung
– das Bundeskanzleramt in Deutschland informiert durch Berichte und Bewertungen
aa) zu den in diesem Zeitraum verabschiedeten gesetzlichen
Ermächtigungen dieser Länder für die Überwachung des ausländischen Internet- und Telekommunikationsverkehrs (z.B. sog. RIPA-Act; PATRIOT Act; FISA Act) ?
bb) zu aus den Medien und aus anderen Quellen zur Kenntnis
gelangten Praxis der Auslandsüberwachung durch diese beiden Staaten?
b) Wenn nein: warum nicht ?
c) Wird die Bundesregierung diese Berichte, soweit vorhanden, den Abgeordneten des deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit
zur Verfügung stellen?
d) Wenn nein, warum nicht?
3. Wurden angesichts der im Zusammenhang mit den Vorgängen
erhobenen Hacking-bzw. Ausspäh-Vorwürfen gegen die USA
bereits
a) das Cyberabwehrzentrum mit Abwehrmaßnahmen beauftragt?
b) der Cybersicherheitsrat einberufen?
c) der Generalbundesanwalt zur Einleitung förmlicher Strafermittlungsverfahren angewiesen?
d) Soweit nein, warum jeweils nicht?
4. a) Inwieweit treffen Medienberichte zu, wonach mehrere
Bundesministerien völlig unabhängig voneinander Fragenkataloge an die US-Regierung versandt haben?
b) Wenn ja, weshalb wurden die Fragenkataloge unabhängig voneinander versandt?
2c) Welche Antworten liegen bislang auf diese Fragenkataloge vor ?
d) Wann wird die Bundesregierung sämtliche Antworten vollständig veröffentlichen?
5. a) Welche Antworten liegen inzwischen auf die Fragen von
BMI-Staatssekretärin Rogall-Grothe vor, die sie am 11. Juni 2013
an von den Vorgängen unter Umständen betroffene Unternehmen
übersandte?
b)Wann werden diese Antworten veröffentlicht werden?
c) Falls keine Veröffentlichung geplant ist, weshalb nicht?
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