10.01.2012 - 21:19 [ Bundestag ]

Kleine Anfrage: Neuerliche Vernichtung von BND-Akten zur NS-Vergangenheit

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Handelt es sich bei den von der Historikerkommission benannten Akten aus- schließlich um Personalakten von hauptamtlichen BND-Mitarbeitern?
Wenn ja,
a) wie viele davon hatten während der NS-Zeit „signifikante geheimdienst- liche Positionen“ bekleidet,
b) wie viele waren davon in der SS,
c) wie viele waren davon in der Gestapo,
d) wie viele hatten sich wegen NS-Verbrechen vor Gericht verantworten müssen,
e) wie viele davon bekleideten in der Organisation Gehlen und dem BND höhere Posten, bzw. hatten leitende Funktionen inne? ..
4. War unter den vernichteten Akten auch die Akte zu dem ehemaligen Luft- waffenpiloten Hans-Ulrich Rudel?
5. War unter den vernichtenden Akten auch die Personalakte des ehemaligen SS-Arztes im Konzentrationslager Mauthausen, Dr. Aribert Heim?
6. Waren die jetzt festgestellten Aktenvernichtungen die einzigen ihrer Art, und wenn ja, woher weiß dies die Bundesregierung?
Wenn nein, welche weiteren Aktenvernichtungen hat es außerdem gegeben (bitte nach Datum, Art und Umfang der Akten, Gründen für die Ver- nichtung und verantwortlicher Stelle aufführen)?
7. Kann die Bundesregierung zukünftige Enthüllungen über weitere Akten- vernichtungen ausschließen?
Wenn ja, wieso?
8. Wurde bereits abschließend ermittelt, wer für die Aktenvernichtung ver- antwortlich war und wer diese durchführte, und kann die Bundesregierung die entsprechende Meldung des „DER SPIEGEL“ vom 5. Dezember 2011 bestätigen?
Wenn ja, für wie glaubhaft hält die Bundesregierung dies?
Wenn nein, warum nicht, und wann ist mit einem Ergebnis der Unter- suchung zu rechnen?
9. Hatte die Aktenvernichtung bereits irgendwelche arbeits- oder strafrecht- lichen Konsequenzen, und wenn ja, welche?
Wenn nein, welche wären nach derzeitigem Sachstand aus Sicht der Bun- desregierung denkbar?
10. Auf welcher Grundlage kamen die für die Aktenvernichtung verantwort- lichen BND-Mitarbeiter zu der Einschätzung, dass es sich bei den ent- sprechenden Akten um nicht archivwürdige Unterlagen handele?
11. Wurde dieses Urteil noch einmal überprüft, und wenn ja, wann und mit wel- chem Ergebnis, und von wem?
Wenn nein, warum nicht?