Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welche genauen Kenntnisse stützte sich die Bundesanwaltschaft, als sie es 1999 ablehnte, die Ermittlungen gegen das rechtsterroristische Trio Uwe Bönhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe zu übernehmen?
2. Welche genauen Erkenntnisse oder Hinweise hatte die Bundesanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt über die rechtsextremen Aktivitäten des Trios und dessen Umfeld von 1990 bis 1999 von welchen bundesdeutschen Sicherheitsbehörden erhalten?
3. Welche genauen Informationen hatte die Bundesanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt über Waffenfunde bei Uwe Bönhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe und in deren Umfeld?
4. Welche genauen Kenntnisse oder Hinweise hatte die Bundesanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt über Waffen-, Sprengstoff- und Bombenfunde sowie Funde von Bombenattrappen im Raum Jena bei Rechtsextremisten und in Einrichtungen von Rechtsextremisten in den Jahren 1996 bis 1999 (bitte ge- nau nach Datum, Fundort, Anzahl der Verdächtigen, Zugehörigkeit zu einer Vereinigung oder Gruppierung auflisten)?
a) Wie und mit welchem Ergebnis wurden diesbezüglich Ermittlungsverfahren geführt und abgeschlossen?
b) Wie und mit welchem Ergebnis wurde diesbezüglich Strafverfahren ein- geleitet bzw. durchgeführt?
5. Welche genauen Informationen oder Hinweise hatte die Bundesanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt über die Verschickung von Briefbombenattrappen in den Jahren 1996 bis 1999 im Raum Jena?
a) Wie und mit welchem Ergebnis wurden diesbezüglich Ermittlungsverfahren geführt und abgeschlossen?
b) Wie und mit welchem Ergebnis wurde diesbezüglich Strafverfahren ein- geleitet bzw. durchgeführt?
6. Welche Kenntnisse oder Hinweise hatte die Bundesanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt über den Fund eines Sprengsatzes in einem Haus in Stadtrode bei Jena, das zu dieser Zeit von portugiesischen Arbeitern bewohnt war, und gegen wen richteten sich damals die Ermittlungen?