24.03.2014 - 17:18 [ Bundestag ]

Kleine Anfrage..der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:Offene Fragen zu den Ermittlungen des Bundeskriminalamtes im Fall „Edathy“ vor allem unter dem Aspekt der Organisationsabläufe und Personalstrukturen

37. Welche rechtlichen Vorgaben gelten für die Verpflichtung der Anfertigung von Vermerken innerhalb des BKA einschließlich des Präsidenten, und hält die Bundesregierung die Nichterstellung eines Vermerkes durch den Präsidenten hinsichtlich des Anrufes durch Thomas Oppermann für mit den bestehenden rechtlichen Vorgaben vereinbar?

38. Wie lautet der konkrete Inhalt des am 17. Oktober 2013 auf Anfrage des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche vom BKA für das BMI gefertigten schriftlichen Vermerkes in Sachen Sebastian Edathy?

39. Welche Mitglieder der Bundesregierung und welche ihrer Mitarbeiter erfuhren zu welchem konkreten Zeitpunkt erstmalig von dem Namen Sebastian Edathy im Zusammenhang mit möglichen polizeilichen/staatsanwaltlichen Ermittlungen und auf welchem konkreten Wege?

40. Handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung bei der Information zum Fall „Edathy“ in Gestalt der Meldung des BKA an das BMI nach Erlass- bzw. Weisungslage des Bundeskanzleramtes (bitte genaue Angabe der maßgeblichen Vorgaben machen) zugleich um einen Vorgang von grundsätzlicher politischer Bedeutung, der auch dem Bundeskanzleramt zur Kenntnis zu geben war, und wenn nein, warum nicht?