21.09.2017 - 09:23 [ Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten ]

Klage gegen Verfassungsschutz: VVN-BdA-Sprecher solidarisch mit Silvia Gingold

Die Verteidigung der Grundrechte und des Grundgesetzes gehörten und gehören zu den Wesensmerkmalen der Politik und Praxis des Antifaschismus. Der KPD-Vorsitzende Max Reimann, ehemaliger Widerstandskämpfer, KZ-Häftling und Mitbegründer der VVN NRW, sagte nach der Fertigstellung des Grundgesetzes im Parlamentarischen Rat 1948: Wir unterschreiben nicht (weil dies die Zustimmung zur Spaltung Deutschlands bedeutet hätte), aber wir werden dieses Grundgesetzes gegen seine jetzigen Verfasser verteidigen. Der Kampf um Demokratie schließt Kapitalismuskritik der Antifaschisten nicht aus, setzt sie aber nicht voraus. Deshalb forderten ich und Freunde von mir den bayerischen Verfassungsschutz und den Innenminister öffentlich und in Briefen wiederholt auf, die diffamierenden Behauptungen über mich und die VVN sowie meine namentliche Nennung im Verfassungsschutzbericht und im Portal über »Linksextremismus« zu löschen. Eine Antwort blieb aus. Nun klagt die VVN-BdA Bayern gegen das Land Bayern.