„Außerdem soll grundsätzlich geklärt werden, wie die Abmahner an die Daten des Betroffenen gelangt sind“, so die Kanzlei.
Das Landgericht Köln hatte Anträgen stattgegeben, die Daten zu IP-Adressen angeblicher Nutzer der Pornoplattform Redtube.com herauszugeben.