(1.10.2014) Derzeit ist es der Opposition faktisch nicht möglich, eine Normenkontrollklage einzureichen. Art. 93 Abs. 2 Nr. 2 GG und § 76 Abs. 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) verlangen die Antragstellung von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages. Die Fraktionen der Linken und Grünen im Bundestag haben zusammen 127 Stimmen, was nur etwa einem Fünftel der insgesamt 631 Sitze im Parlament entspricht.