Die Kläger gegen die Griechenland-Hilfe und den Euro-Rettungsschirm werfen der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht schwere Rechtsbrüche vor.
Mit dem Rettungspaket für Griechenland und dem Euro-Rettungsschirm seien Fundamentalnormen der europäischen Währungsverfassung verletzt worden, sagte der Freiburger Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek als Vertreter des CSU-Bundestagsabgeordneten und Klägers Peter Gauweiler in der mündlichen Verhandlung des Gerichts am Dienstag in Karlsruhe. Dies seien das Bail-out-Verbot, nach dem die EU-Staaten nicht wechselseitig für ihre Schulden aufkommen dürften sowie das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Zentralbank. (Az.: 2 BvR 987/10 u.a.)