Steuervergünstigungen – wie etwa die Pendlerpauschale oder die Steuerfreiheit für Nachtzuschläge – sollen abgeschafft werden. Die bisherige Unterscheidung zwischen verschiedenen Einkunftsarten soll entfallen. Auch die verschiedenen Steuersätze für Körperschaftssteuer (bislang 15 Prozent), privates Kapitalvermögen (25 Prozent) und Einkommenssteuer (14 bis 45 Prozent) soll es nicht mehr geben. Der neue Entwurf regelt auch die Erbschafts- und Schenkungssteuer, die Umsatzsteuer sowie Verbrauchssteuern auf Energie, Tabak und Alkohol.