16.11.2011 Eine Pflicht, bei der Einführung von Namens- oder Nummernschildern für Polizeivollzugsbeamte die Personalvertretung mitbestimmen zu lassen, besteht nicht. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin heute entschieden.
16.11.2011 Eine Pflicht, bei der Einführung von Namens- oder Nummernschildern für Polizeivollzugsbeamte die Personalvertretung mitbestimmen zu lassen, besteht nicht. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin heute entschieden.