(28.Juli 2009) Die Rechtslage ist so umstritten wie der Nutzen, die Bürger stehen unter Generalverdacht: Mecklenburg-Vorpommerns Polizei hat im großen Stil Autokennzeichen gescannt und mit Fahndungslisten abgeglichen – obwohl das Verfassungsgericht diese Praxis verurteilt hat. Jetzt droht erneut eine Klage.