(9.Oktober) Es gehört zur antidemokratischen Konstruktion der Entscheidungsfindung in der EU, dass es bis jetzt keine eindeutigen Aussagen darüber gibt, ob ein einzelnes Land im Rat die Beschlussfassung stoppen kann. Unklar ist ebenso, ob die nationalen Parlamente zustimmen müssen und ob unabhängig von Parlamentsbeschlüsssen, die EU-Kommission eine “vorgezogene Anwendung” verordnen kann. Dafür ist der sogenannte „EU-Reformvertrag“ (Lissabon) verantwortlich, der 2008 gegen den Widerstand Hunderttausender ohne Volksabstimmung rechtswidrig in Kraft gesetzt wurde. Eine Zustimmung zu CETA ohne Volksabstimmung in Österreich erachten wir deshalb auf jeden Fall für illegal.