Eine Verfassungsbeschwerde, mit der der eingetragene Verein „Reporter ohne Grenzen“ (ROG) sich gegen die heimliche Überwachung seines Mail-Verkehrs wehren wollte, hat das Bundesverfassungsgericht, wie jetzt bekannt wurde, nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschl. v. 26.04.2017, Az. 1 BvR 456/17).