… das Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz höhlt Rechte von Beschäftigten aus und erleichtert es Unternehmen, auf die Daten ihrer Mitarbeiter/innen zuzugreifen.
Es ermöglicht das Screening von Kontodaten, E-Mails und Internetzugriffen sowie offener Videoüberwachung am Arbeitsplatz.