Abu-Jamal war 1982 zum Tode verurteilt worden. Er hatte seine Unschuld stets beteuert. Nach jahrzehntelangem Tauziehen war die Strafe wegen formeller Fehler aufgehoben worden. Um die Todesstrafe durchzusetzen, hätte die Staatsanwaltschaft einen neuen Mini-Prozess zur Festsetzung des Strafmaßes abhalten müssen. Dann wäre es aber vermutlich zu neuen Berufungsverfahren gekommen.