Insbesondere im Öffentlichen Dienst ist die Tarifpluralität derzeit schon gegeben. Gleichwohl soll nach einem ersten Gesetzesentwurf nur noch diejenige Gewerkschaft einen Tarifvertrag abschließen dürfen, die die meisten Beschäftigten in einem Betrieb organisiert (so genannte Mehrheitsgewerkschaft). Den anderen Gewerkschaften (so genannte Minderheitsgewerkschaften) wird dieses Recht genommen. Es ist dann auch verboten, dass eine Minderheitsgewerkschaft für einen eigenen Tarifvertrag streikt.
Ausgangspunkt dieser Entwicklung war eine gemeinsame Initiative des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Bundes Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA).