Die umfangreichen und äußerst aufwändig geführten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg haben ergeben, dass den 17 Beschuldigten – insbesondere den acht noch lebenden Beschuldigten – eine noch nicht verjährte strafbare Beteiligung an den Geschehnissen am 12.08.1944 im Bergdorf Sant‘ Anna di Stazzema in Italien nicht nachgewiesen werden kann.