Berlin ist damals nicht nur zu allgemeiner Zustimmung bereit gewesen, es hat auch in einem intensiven Austausch mit US-Stellen gestanden. Die Details dieses Austauschs sind nach wie vor nur in Ansätzen bekannt. Der ehemalige CIA-Europachef Tyler Drumheller hat schon vor Jahren bestätigt, sich im Oktober 2001 in Europa aufgehalten und auch „bei Uhrlau im Kanzleramt gesessen“ zu haben. Ernst Uhrlau, später – von Dezember 2005 bis Dezember 2011 – Präsident des BND, war damals als Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung mit den CIA-Aktivitäten befasst. Sein unmittelbarer Vorgesetzter hieß Frank-Walter Steinmeier, von 1999 bis 2005 Chef des Bundeskanzleramts. Drumheller erinnert sich: „Die Hauptsorge unserer Verbündeten war: Unilaterale US-Aktionen auf europäischem Boden, Terroristen abfischen ohne ihre Genehmigung, um die dann in einen Drittstaat zu schicken“. Auf diese Einwände hin habe er „versprochen, unsere Verbündeten bei Operationen einzubeziehen“.[4] Treffen Drumhellers Aussagen zu, dann hatte Berlin beste Kenntnisse über die geplanten US-Maßnahmen und wurde in der einen oder anderen Form einbezogen.
Folterverhöre
Deutsche Behörden haben tatsächlich nicht nur Informationen an US-Stellen weitergeleitet, von denen einige den unmittelbaren geheimdienstlichen Zugriff auf Verdächtige und ihre Verschleppung ermöglichten. Sie sind, wie Zeugen berichten, sogar selbst in Verhöre involviert gewesen, in deren Rahmen offenkundig gefoltert wurde. Dies betrifft Verhöre in Damaskus und in Beirut im Jahr 2002. Wie ein ehemaliger Mitarbeiter des Bundeskanzleramts berichtete, intensivierten Berlin und Damaskus im Laufe des Jahres 2002 ihre geheimdienstliche Zusammenarbeit – und erhielten dabei zunächst Verhörprotokolle eines deutschen Staatsbürgers, der in einem berüchtigten syrischen Foltergefängnis einsaß. Über die Haftbedingungen in Syrien war sich Berlin damals vollständig im Klaren. „Schon im normalen Polizeigewahrsam sind Misshandlungen an der Tagesordnung“, teilte beispielsweise das Auswärtige Amt in seinem „Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Syrien“ vom 7. Oktober 2002 mit: „Insbesondere bei Fällen mit politischem Bezug“ – dies war bei dem inhaftierten deutschen Staatsbürger gegeben – „wird (häufig bevor Verhöre überhaupt beginnen) physische und psychische Gewalt eingesetzt“. Dessen ungeachtet entsandte Berlin Mitarbeiter deutscher Geheimdienste und der Polizei in der Zeit von Oktober bis Dezember 2002 nach Damaskus und Beirut, um dort Verhörergebnisse abzugreifen. Mindestens einer der damals nach Nahost delegierten deutschen Beamten hat sich bei seinen Vorgesetzten über offensichtliche Hinweise auf Folter beschwert; Reaktionen blieben aus