21.02.2013 - 15:34 [ Verfassungsblog.de ]

Karlsruhe und Europa: Da kommt noch was

Das hieße für den Kartellbußen-Fall eigentlich, dass Karlsruhe eine generelle Erosion des Grundrechtsschutzniveaus in Europa konstatieren müsste, ehe es diesen Fall überhaupt anfasst. Das ist nicht recht vorstellbar.

Die andere Möglichkeit wäre, dass der Zweite Senat den “Solange”-Vorbehalt wieder ausweitet. Etwa so, dass nicht mehr nur das generelle Versagen des europäischen Grundrechtsschutzes Karlsruhe auf den Plan ruft, sondern auch eines in Einzelbereichen.