Die Familientherapeutin Astrid L., hatte den Vater von Tim K. mit ihren Aussagen schwer belastet, hatte sich dann aber in Widersprüche verwickelt und in geriet in den Verdacht der uneidlichen Falschaussage. Kurz bevor Jörg K.s Verteidiger sie im Prozess dann in die Mangel nehmen konnten, berief sie sich auf ihr Schweigerecht.
Die Verteidigung habe „zu keiner Zeit Gelegenheit“ gehabt, die Zeugin L. zu befragen, rügte der BGH. Dies beanstande die Revision zu Recht.