Das Bundesverfassungsgericht schließt sich den europäischen Richtern an. Die Vorschriften zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter verletzen das Grundrecht auf Freiheit. Trotzdem müssen nicht alle Straftäter sofort freigelassen werden.
Das Bundesverfassungsgericht schließt sich den europäischen Richtern an. Die Vorschriften zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter verletzen das Grundrecht auf Freiheit. Trotzdem müssen nicht alle Straftäter sofort freigelassen werden.