11.03.2012 - 17:10 [ Unser Politikblog ]

Karlsruhe bringt Licht in die Dunkelkammer – Reportage von Unser Politikblog zur Urteilsverkündung im Verfahren über die Beteiligungsrechte des deutschen Bundestags

Am 28.02.2012 entschied das Bundesverfassungsgericht über die Organklagen (Az. 2 BvE 8/11) der SPD-Bundestagsabgeordneten Swen Schulz und Prof. Dr. Peter Dankert. Sie haben sich dagegen gewandt, dass §3 Abs. 3 Stablisierungsmechanismusgesetz (StabMechG), des Gesetzes für die Bürgschaften und die Beteiligungsrechte des Bundestags in Zusammenhang mit dem Euro-Stabilisierungsmechanismus (auch „European Financial Stability Facility“, EFSF genannt), der zweiten Stufe des Euro-Rettungsschirms es erlaubt, einen Ausschuss von nur 9 der 620 Bundestagsabgeordneten die Rechte des Bundestags zu diesem Mechanismus wahrnehmen zu lassen in all den Fällen, in denen die Bundesregierung lediglich behauptet, es liege Eilbedürftigkeit oder Geheimhaltungsbedürftigkeit vor. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass eine Eilbedürftigkeit die Befassung des Haushaltsausschusses (41 der 620 Abgeordneten) rechtfertigt,