Die Bundesregierung hat es ausdrücklich abgelehnt, den geraubten Kindern Entschädigung zukommen zu lassen. „Das Schicksal eines zur ‚Zwangsgermanisierung‘ verschleppten Kindes“, urteilte bereits vor Jahren der damalige Bundesfinanzminister und heutige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU), „erfüllt als solches keinen Tatbestand einer speziellen Wiedergutmachungsregelung“. Gegenüber einem Opfer des NS-Kinderraubs, Hermann Lüdeking, der einst von den Deutschen aus Polen entführt wurde, hat das Bundesfinanzministerium erklärt, seine Verschleppung in Heime der SS-Organisation „Lebensborn“ sei keine „Unrechtsmaßnahme“ gewesen, wie sie die polnische Bevölkerung in der Okkupationszeit habe erleiden müssen; ihm stehe deswegen keine Entschädigung zu