Prof. Winfried Hassemer, ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts: „Ich glaube, dass man innerhalb des Rechts einen solchen Eingriff nicht rechtfertigen kann – innerhalb des Rechts. Es ist erstens die Verhängung einer Todesstrafe gegenüber dem Opfer dieses Angriffs. Und zum Zweiten ist es die Verhängung einer Todesstrafe ohne Verfahren. Beides lässt sich mit einer Verfassung, wie wir sie haben, nicht begründen.“