Mit den geplanten Änderungen der Geschäftsordnung nimmt die Selbstentmachtung der Abgeordneten kafkaeske Züge an. Schon mehrfach musste das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit die Abgeordneten des Deutschen Bundestages daran erinnern, dass das Parlament kein Vollzugsorgan für die Regierungspolitik, sondern das Herzstück der Demokratie ist (zuletzt in seinem Urteil vom 28.02.2012 zum sog. Neuner-Gremium). Auch die nunmehr geplanten Änderungen der Geschäftsordnung sind evident verfassungswidrig. Sollte die Mehrheit des Parlaments dieser Selbstentmachtung zustimmen, wäre der Gang vor das Bundesverfassungsgericht unvermeidlich