Die Verordnung für die Gründung des neuen Kommandos enthält Bestimmungen, die die Einmischung in die Politik und die Überwachung von Zivilisten strikt verbieten. Darin steht, dass sämtliche Soldaten und Mitarbeiter des Kommandos bei der Dienstausübung relevante Gesetze und Anordnungen sowie die politische Neutralität einhalten sollen. Demnach werden der Betritt zu einer Partei oder einer politischen Organisation sowie die Einmischung in politische Aktivitäten gänzlich verboten.
Zudem sind Maßnahmen vorgesehen, um die Verletzung der Grundrechte der Bürger wie die über dienstliche Belange hinausgehende Sammlung von Informationen über Zivilisten zu verhindern.