(1.2.2017) Dank der neuen Regelungen können künftig zum Beispiel auch Daten erhoben werden, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch den internationalen Terrorismus erlangt wurden. Dazu gehören unter anderem Änderungen zur Anordnungsbefugnis, zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und zur Aufsichtskontrolle.
Ziel der Neustrukturierung ist es insbesondere, eine moderne IT-Architektur für das BKA zu schaffen. Dies erfordert den Umbau des bisherigen IT-Systems im BKA – von einer Struktur gut gepflegter, aber verschiedener „Datentöpfe“ hin zu einer hochmodernen, einheitlichen IT-Landschaft. Das Gesetz verbessert die Datenqualität und etabliert neue gemeinsame IT-Standards.
Das Gesetz zur Neustrukturierung setzt außerdem die Verabredungen zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) für sogenannte Gefährder um, auf die sich die Bundesminister Maas und de Maizière am 10. Januar 2017 verständigt hatten.