netzpolitik.org: Herr Maas, Sie haben gerade von einem Mehrwert gesprochen. Grundrechtseingriffe müssen aber nicht nur verhältnismäßig sein, sondern auch notwendig. Die EU-Kommission und die Bundesregierung hatten immer Probleme, eine Notwendigkeit nachzuweisen. Stattdessen steht auch im Gesetzesentwurf, dass es ein „Hilfsmittel“ ist. Sind sie der Überzeugung, dass dieses Instrument notwendig ist? In den vergangenen fünf Jahren ohne Vorratsdatenspeicherung haben wir keinen signifikanten Unterschied in der Aufklärung von Verbrechen, auch im Internet, feststellen können, wie das Max-Planck-Institut belegt hat. Können sie die Notwendigkeit beweisen?
Maas: Die Notwendigkeit kann ich nicht beweisen. Weil das Gesetz gibt es ja noch gar nicht. Wir wollen die Grundlage dafür schaffen, dass die Aufklärung schwerer Straftaten ermöglicht wird.