Der Gesetzentwurf soll das Thüringer Gesetz über den Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Thüringer Landesbeauftragtengesetz) vom 31. März 1993 ablösen.
Der Gesetzentwurf soll das Thüringer Gesetz über den Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Thüringer Landesbeauftragtengesetz) vom 31. März 1993 ablösen.