Dieses Vorgehen der Behörden ist grundrechts- und verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach erklärt, dass das Versammlungsrecht nicht dazu benutzt werden darf, potentielle TeilnehmerInnen von Versammlungen abzuschrecken.
Dieses Vorgehen der Behörden ist grundrechts- und verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach erklärt, dass das Versammlungsrecht nicht dazu benutzt werden darf, potentielle TeilnehmerInnen von Versammlungen abzuschrecken.