Seit der Einführung im Jahr 2005 haben immer mehr Behörden die Möglichkeit erhalten, Daten von Bankkunden abzufragen. Dazu zählen Jobcenter, Steuerbehörden, Gerichtsvollzieher und Ämter, die für Bafög, Wohngeld und andere Sozialleistungen zuständig sind. Die Behörden nutzen dieses Instrument, um Betrüger zu entlarven – so zumindest die offizielle Version. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff berichtete gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“, dass Prüfungen der Aufsichtsbehörden jedoch gezeigt hätten, dass die Kontodatenabrufe häufig sogar ohne konkrete Begründungen erfolgten und die Betroffenen keine Benachrichtigung über diese Aktivität der Behörden erhielten. Der Gesetzgeber stehe deshalb „in der Pflicht, die Befugnis zum Kontenabruf zu überprüfen und auf das unbedingt erforderliche Maß zurückführen“, so Voßhoff.