Der angekündigte und demonstrative Auszug von Stadträten während der letzten Stadtratssitzung am 13. Juni 2012 könnte ein Nachspiel haben. So soll der Vorsitzende einer Fraktion der Koalition den Fachdienst Recht der Stadt beauftragt haben, zu prüfen, ob ein Ordnungsgeld nach der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) verhängt werden kann. Grundlage hierfür ist § 37 der ThürKO: