Wenn die Italiener am 4. Dezember über die Revision ihrer Verfassung abstimmen werden, die ihr Grundgesetz aus dem Jahr 1948 markant überholen würde, dann steht mehr auf dem Spiel als nur 47 neue Artikel. „Es gibt ein Vorher und ein Nachher“, schreibt die Zeitung La Repubblica. Das lässt sich zwar fast immer sagen. In diesem Fall aber schwingt das nötige Pathos mit, das sich nur aus schwerer Geschichtsträchtigkeit nähren kann.