Der Zeuge habe die Fotos auf einer CD gesichert und seinen Vorgesetzten informiert. Dieser habe angegeben, die Bundestagsverwaltung in Kenntnis gesetzt zu haben und anschließend Stillschweigen von seinem Mitarbeiter verlangt. Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover und des Landgerichts Hannover waren für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.