„Die EU-Kommission hat bisher eigentlich immer zumindest aus abgeschlossenen Gerichtsverfahren die Schriftsätze, die gewechselt wurden, herausgegeben. Erstmalig behauptet sie jetzt aber in meinem Fall, dass gerichtliche Schriftsätze überhaupt nicht mehr in den Anwendungsbereich der Informationsfreiheitsverordnung fallen. Das ist dann auf jeden Fall eine grundsätzliche Frage, die ich auf jeden Fall klären lassen will. Deswegen unterstützen mich übrigens auch Schweden und Finnland vor dem Europäischen Gerichtshof bei dieser Klage.“