08.01.2012 - 18:13 [ Allgemeine Zeitung Mainz ]

Interview: Im Ernstfall darf Bundeswehr keine entführten Passagiermaschinen abschießen

Abschießen dürfen Sie es nicht. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2006 die entsprechenden Paragrafen des Luftsicherheitsgesetzes gekippt. Damit ist der Staat de facto handlungsunfähig. Niemand – weder der Verteidigungsminister noch die Kanzlerin – können den Befehl zum Abschuss geben. Und wenn jemand das befiehlt, hat er keinen Anspruch auf Gehorsam.