Abschießen dürfen Sie es nicht. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2006 die entsprechenden Paragrafen des Luftsicherheitsgesetzes gekippt. Damit ist der Staat de facto handlungsunfähig. Niemand – weder der Verteidigungsminister noch die Kanzlerin – können den Befehl zum Abschuss geben. Und wenn jemand das befiehlt, hat er keinen Anspruch auf Gehorsam.