Auf den 29 Seiten des „American Servicemembers‘ Protection Act“ wird der amerikanischen Regierung deshalb fast jede Art der Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgericht untersagt: Keine Auslieferung Angeklagter nach Den Haag, keine Hilfe bei Ermittlungen, weder finanzielle noch militärische Unterstützung für Länder, die das Gericht anerkennen.