Sie stellt fest, dass die fortschreitende Entwicklung der „Fahrzeug- und Schlosstechnik“ dazu führe, dass „rechtlich zulässige Maßnahmen nicht umgesetzt werden“ könnten. Die IMK will nun prüfen, wie Dritte – gemeint sind zum Beispiel Hersteller – beim verdeckten Öffnen und Überwinden von Diebstahlwarnanlagen zur Mitwirkung aufgrund bestehender oder noch zu schaffender Gesetze verpflichtet werden können